--- title: AGB bis April 2017 ---

AGB bis April 2017

§ 1  Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit der FRESH Internet Services GmbH, Franzstr. 51, 52064 Aachen (nachfolgend FRESH GmbH genannt) und ihren Kunden. Diese gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäfte, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist.
  2. Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der FRESH GmbH zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. Registrierungsstellen).
  3. Abweichende Vereinbarungen, zu den hier getroffenen, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der FRESH GmbH wirksam. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Die vorliegenden AGB verlieren insbesondere auch dann nicht Ihre Geltung, wenn die FRESH GmbH in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  4. Die FRESH GmbH ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung per E-Mail oder Post, so erhalten die neuen AGB ihre Wirksamkeit, welche sich sowohl über künftige, als auch über bestehende Verträge erstreckt.

§ 2  Zustandekommen von Verträgen, Eigentumsvorbehalt

  1. Sofern in der Leistungsbeschreibung oder einem Rahmenvertrag keine anderslautende Regelung getroffen wurde, kommt ein Vertrag stillschweigend zustande, sobald die FRESH GmbH Erfüllungshandlungen auf ein Angebot des Kunden hin unternimmt.
  2. Die FRESH GmbH behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies geschieht insbesondere auch dann, wenn Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.
  3. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der FRESH GmbH. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die FRESH GmbH berechtigt, die gelieferten Waren zur Sicherung eigener Rechte zurückzunehmen, sofern dies dem Kunden nach einer angemessenen Frist angekündigt wurde.

§ 3  Widerrufs- und Rückgaberecht

  1. für Verträge die unter das Fernabsatzgesetz fallen, gelten folgende Bestimmungen:
    1. Endverbraucher haben die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von zwei Wochen, durch schriftliche Mitteilung an die FRESH GmbH zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungen nach Vertragsabschluss und bei dem Kauf von Waren mit dem Wareneingang bzw. bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren mit dem Eingang der 1. Teillieferung.
    2. Bei Dienstleistungen entfällt das Widerrufsrecht, sofern die FRESH GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Kunde die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
  2. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei auf Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Waren, Software, Multimediaanwendungen und Versteigerungen.

§ 4  Leistungspflichten der FRESH GmbH

  1. Die Leistungspflichten der FRESH GmbH ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, diesen AGB und den unter Berufung auf diese AGB geschlossenen Verträgen.
  2. Auf kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch. Die FRESH GmbH ist darüber hinaus berechtigt, kostenlose Zusatzleistungen ohne vorherige Ankündigung im Leistungsumfang zu begrenzen oder ganz einzustellen. Auch ist die FRESH GmbH nach vorheriger Ankündigung berechtigt, eine solche Leistung in ein entgeltpflichtiges Angebot umzuwandeln.
  3. Die FRESH GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen in Teilen oder im Ganzen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen.

§ 6  Rechte Dritter

  1. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von Ihm publizierten und/oder nach seinen Informationen für ihn von der FRESH GmbH erstellten Projekte (z.B. Webseiten) weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt.
  2. Die FRESH GmbH behält sich vor, gespeicherte Internetseiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, für den Zugriff zu sperren bzw. von der Speicherung auf einem Internetserver auszunehmen. Sollte der Kunde die Unbedenklichkeit der Inhalte bedenkenlos nachweisen können, wird die FRESH GmbH das Angebot wieder freischalten.

§ 5  Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. über eine VerÄnderung der Daten wird er die FRESH GmbH unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen, unterrichten.
  2. Zugangsdaten, welche aus Nutzerkennung und Passwort bestehen, wird der Kunde mit größter Sorgfalt behandeln, um Missbrauch zu verhindern. Sobald der Kunde Kenntnis erlangt, dass seine Zugangsdaten einem unbefugten Dritten zugänglich geworden sind, wird er die FRESH GmbH unverzüglich hierüber informieren.
  3. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Infrastruktur der FRESH GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen. Dies gilt insbesondere für das unaufgeforderte Versenden von elektronischer Kommunikation an Dritte, insbesondere zu Werbezwecken, sofern der Kunde nicht davon ausgehen kann, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (Spam/Junk-Mail); Bereitstellen illegaler Inhalte jeder Art (z.B. Musikpiraterie, Softwarepiraterie, Kinderpornographie); Bereitstellen von Inhalten mit religiös fanatischen, politisch extremistischen, rechtswidrigen oder rechtlich bedenklichen Inhalten; unbefugtes Eindringen in fremde Rechensysteme bzw. der Versuch dessen (Hacking, Port Scanning). für die Bereitstellung erotischer pornografischer Inhalte sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere der Jugendschutz muss gewährleistet sein.
  4. Sofern der Kunde von der FRESH GmbH bereit gestellte E-Mail-Konten nutzt, wird er diese regelmäßig abfragen. Die FRESH GmbH behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche E-Mail-Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang abgerufen werden.
  5. Der Kunde wird stets aktuelle Sicherungskopien der von ihm auf den Systemen der FRESH GmbH abgelegten Daten erstellen bzw. erstellen lassen, um bei einem eventuellen Systemausfall eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten zu gewährleisten. Diese Sicherungskopien dürfen nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden. Die Sicherungskopien stellt der Kunde bei Bedarf unentgeltlich zur Verfügung.

§ 7  Werbedienstleistungen, Softwareentwicklung

  1. Die zu erbringende Leistung wird vor Auftragsbeginn zwischen dem Kunden und der FRESH GmbH in grundlegenden Strukturen abgesprochen.
  2. Nachträgliche Änderungen an den durch die FRESH GmbH erbrachten Leistungen (z.B. die Weiterentwicklung von Software) sind für den Kunden kostenpflichtig, sofern diese nicht durch einen Wartungsvertrag abgedeckt werden.
  3. Das Urheberrecht, an allen durch die FRESH GmbH erbrachten Leistungen und Entwicklungen, geht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung auf den Kunden über. Der Kunde darf ferner keine Entwicklungen, insbesondere Werbeproduktionen oder Software-Entwicklungen, weiterverkaufen oder Dritten gegen Entgelt, weder vollständig noch in Teilen, zur Nutzung überlassen.

§ 8  Terminaufträge für Dienstleistungen

  1. Die zu erbringende Leistung wird vor Auftragsbeginn definiert und mit dem Fertigstellungstermin in einem Auftrag festgeschrieben.
  2. An die im Auftrag zugesagten Termine, ist die FRESH GmbH gebunden, sofern der Kunde seine Leistungen nach den getroffenen Vereinbarungen termingerecht erbringt. Der Kunde ist für die Richtigkeit und die maschinelle Lesbarkeit der von ihm gelieferten Daten verantwortlich.
  3. Der Transport von Datenträgern und sonstigen Unterlagen vom und zum Kunden erfolgt auf seine eigene Gefahr.
  4. Gerät der Kunde mit der Bereitstellung der zu liefernden Daten in Rückstand, so verlängert sich die Durchführungsfrist angemessen, mindestens jedoch um die Zeitdauer des Lieferverzugs.
  5. Gerät die FRESH GmbH mit der Erbringung ihrer Leistungen in Verzug, ohne das höhere Gewalt oder Verschulden Dritter vorliegen, ist der Kunde berechtigt, für jeden Tag des Verzuges Schadenersatz in Höhe von 0,75 % des Auftragswertes zu fordern.

§ 9  Internet-Services und -Infrastruktur

  1. Die FRESH GmbH garantiert eine Erreichbarkeit ihrer Internet-Infrastruktur von 99,5 % im Jahresmittel. Zeiten, in denen die Erreichbarkeit auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die sich dem Einflussbereich der FRESH GmbH entziehen (Verschulden Dritter oder höhere Gewalt, etc.), sind hiervon ausgenommen. Ferner übernimmt die FRESH GmbH in einem solchen Fall keinerlei Haftung. Monatlich kann 1 % der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden.
  2. Der Kunde hat Anspruch auf kostenlosen Support nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung. Ansonsten liegen den Leistungen die im jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preislisten zu Grunde.
  3. Im Sinne des technischen Fortschritts, ist die FRESH GmbH berechtigt, auch neuere bzw. andere Technologien, Verfahren und Server einzusetzen, sofern dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

§ 10  Internet-Domains

  1. Sofern die Registrierung und/oder Pflege von Internet-Domains Gegenstand der Leistungen der FRESH GmbH ist, wird die FRESH GmbH nur als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle (NIC) tätig.
  2. Sofern der Kunde eine über die FRESH GmbH registrierte Domain, bzw. einen Vertrag der diese einschließt, gekündigt hat, trägt er dafür Sorge, dass diese Domain spätestens zum kündigungstermin bei einem anderen Provider in Pflege gestellt wurde. Andernfalls wird die FRESH GmbH die Domain freigeben.
  3. Auf die Domainvergabe hat die FRESH GmbH keinen Einfluss, und übernimmt somit keine Gewähr für die Bereitstellung (Delegation) der vom Kunden gewünschten Domain.
  4. Sofern der Kunde von dritter Seite aufgefordert wird, eine Internet-Domain aufzugeben, wird er die FRESH GmbH hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Die FRESH GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internet-Domain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500 EUR) stellt.
  5. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider frei.

§ 11  Preise und Zahlungsbedingungen

  1. für Warenlieferungen sind die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise maßgeblich. Diese verstehen sich zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten.
  2. Rechnungen der FRESH GmbH sind, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig.
  3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er ab Fälligkeitszeitpunkt einen Verzugszins in Höhe von 10 % jährlich sofern er Vollkaufmann ist, als Nicht-Kaufmann 10 % jährlich falls er keinen wesentlich geringeren Zinsschaden nachweist.
  4. Der Kunde trägt alle Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschrift entstehen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,50 EUR.
  5. Die FRESH GmbH erstellt, sofern nicht anders vereinbart, alle Rechnungen in elektronischer Form und sendet diese per E Mail an den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, gegen Aufpreis eine gedruckte Rechnung per Post zu erhalten.
  6. Gegen Forderungen der FRESH GmbH kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für ein zurückbehaltungsrecht des Kunden. Grundsätzlich ist der Kunde hierzu nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 12  Leistungsverweigerung, Sperrung

  1. Die FRESH GmbH ist berechtigt weitere Leistungen zu verweigern, wenn der Kunde sich mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 4 Wochen im Rückstand befindet.
  2. Die FRESH GmbH ist berechtigt, bei Bekannt werden einer verschlechterten VerMögenslage des Kunden, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern, bzw. diese von einer entsprechenden Sicherheit in Form einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
  3. Sollte der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, insbesondere bei der Verletzung der Rechte Dritter, ist die FRESH GmbH berechtigt, die Betroffenen Inhalte für den Zugriff zu sperren. Sollte der Kunde die Unbedenklichkeit der Inhalte bedenkenlos nachweisen können, wird die FRESH GmbH das Angebot wieder freischalten.
  4. Eine Sperrung oder Leistungsverweigerung durch die FRESH GmbH schließt nicht die Beendigung des Vertragsverhältnisses ein und entbindet den Kunden somit nicht von seinen Pflichten, insbesondere nicht von seiner Leistungspflicht gegenüber der FRESH GmbH und seiner Haftungspflicht.

§ 13  Vertragsdauer und kündigung

  1. für alle LaufzeitVerträge gilt, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten.
  2. für die ordentliche kündigung ist die im Angebot vereinbarte Frist ausschlaggebend. Sollte im Angebot keine kündigungsfrist festgeschrieben worden sein, gilt für unbefristete Verträge eine Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats, für JahresVerträge gilt eine Frist von 3 Monaten zum Jahresende als vereinbart. Die Fristen sind für beide Parteien gleichermaßen gültig.
  3. Das Recht beider Parteien zur kündigung, aus wichtigem Grund, bleibt unberührt. Die FRESH GmbH kann insbesondere dann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine oder mehrere in dieser Vereinbarung geregelten Pflichten oder Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag verstößt.
  4. Die kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

§ 14  gewährleistung

  1. Die FRESH GmbH gewährleistet für eine Dauer von 12 Monaten, sofern der Kunde Unternehmer ist, und 24 Monaten, sofern er Verbraucher ist, ab Lieferdatum, das die Liefergegenstände dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist hierbei ausgeschlossen. Bei gebrauchten Waren beträgt die gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern 14 Tage, gegenüber Verbrauchern ein Jahr.
  2. Offensichtliche Mängel wird der Kunde spätestens 10 Tage nach Zugang der Ware schriftlich bei der FRESH GmbH rügen, andernfalls sind alle Ansprüche auf Grund dieser Mängel ausgeschlossen.
  3. Keine Gewähr übernimmt die FRESH GmbH für Schäden, welche auf eine unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung oder die Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen sowie fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung zurück zu führen sind.
  4. Der Kunde verliert jegliche Ansprüche auf gewährleistung, sobald er Eingriffe oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt, ohne dass er hierfür die schriftliche Genehmigung der FRESH GmbH nachweisen kann.

§ 15  Haftung, Haftungsfreistellung

  1. Die FRESH GmbH haftet für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden, maximal jedoch bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei Personenschäden sowie aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt. Dies gilt für die FRESH GmbH wie für ihre Vertretungsberechtigen und Mitarbeiter sowie für die von ihr bestellten Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie entgangener Gewinn, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die FRESH GmbH im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen der Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§ 16  Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Die Vertragspartner bewahren über alle vertraulichen Unterlagen und Informationen, die sie in Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis erhalten, solange stillschweigen, wie sie nicht allgemein bekannt geworden sind. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
  2. Die FRESH GmbH verpflichtet sich, die ihr zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten mit der eigenüblichen Sorgfalt aufzubewahren.
  3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), durch die FRESH GmbH während der Vertragsdauer gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die FRESH GmbH ist berechtigt, die erhobenen Daten auch für die Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen zu verarbeiten und zu nutzen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten widersprechen.
  4. Die FRESH GmbH verpflichtet sich, dem Kunden auf Anfrage jederzeit und kostenfrei Auskunft über die gespeicherten Daten zu gewähren, soweit sie den Kunden selbst betreffen.
  5. Dem Kunden ist bewusst, dass die Datenübertragung im Internet Risiken in sich birgt und kein umfassender Schutz für die übermittlung der Daten gewährleistet werden kann. Es besteht also bei der Datenübertragung im Internet eine Gefahr durch das Ausspähen von Daten durch unbefugte Dritte. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

§ 17  Schlussbestimmungen

  1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist Aachen, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches SonderverMögen ist. Die FRESH GmbH kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz erheben.
  3. Sollte eine Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bedingung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Ersatzbestimmung, welche beide Parteien getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung gekannt hätten.